Ungleichbehandlung von Moscheegemeinden durch Behörden und Medien. Ein Fallbeispiel.

02.03.2021. Warum werden Moscheegemeinden bei der Prüfung möglicherweise zu Unrecht beantragter Corona-Hilfen von Behörden und Medien so viel schlechter behandelt als Gewerbetreibende wie z.B. ein Friseur-Salon, der (wie in diesem Tagesspiegel Artikel ausgeführt) im Gegensatz zu Moscheegemeinden mit Samthandschuhen angefasst wird anstatt, dass er Hausdurchsuchungen, Körperdurchsuchungen und Handy-und Computer-Beschlagnahmungen von Polizeihundertschaften erfahren muss. Und der in den Medien Mitleid und Solidarität erfährt statt wie die Moscheegemeinden als Betrüger und Abzocker dargestellt zu werden…

Mit dem ersten Lockdown im März 2020 brachen die Umsätze vieler Unternehmen, aber auch von gemeinnützigen Vereinen mit wirtschaftlichem Zweckbetrieb ein. Um existenzgefährdende Härten zu vermeiden, wurde ein Corona-Soforthilfepaket aufgelegt. Antragsberechtigt waren:

Unternehmen und Vereine mit wirtschaftlichem Zweckbetrieb, die
a) aufgrund des Lockdowns hohe Umsatzeinbußen hatten
b) nicht über ausreichende liquide Mittel verfügten, um die kommenden Monate wirtschaftlich zu überstehen

Anders als bei anderen Förderprogrammen wurden die Anträge nicht zuerst geprüft und dann ausgezahlt, sondern aufgrund der Dringlichkeit wurde zuerst ausgezahlt und dann erst geprüft. Wie ungleich eine Prüfung und Rückforderung in Deutschland im Jahr 2020/2021 aussieht, kann man sich an folgenden Beispielen vergegenwärtigen:

Fall A: ein Friseursalon hat zwar entsprechende Umsatzeinbußen, verfügt zum damaligen Zeitpunkt allerdings über ausreichend liquide Mittel, sodass der Antrag zu Unrecht gestellt und die 14.000 Euro zu Unrecht bezogen wurden. Der Friseursalon wurde im Dezember 2020 dazu von der Investitionsbank angeschrieben und aufgefordert, zu prüfen, ob die Fördermittel tatsächlich gebraucht wurden. Nach der Überprüfung durch das Steuerbüro des Friseursalons ist klar, dass die 14.000 Euro damals zu Unrecht beantragt wurden und zurückgezahlt werden müssen.

Fall B: Zahlreiche Moscheegemeinden als Vereine mit wirtschaftlichem Zweckbetrieb hatten zwar einerseits hohe Umsatzeinbußen und andererseits verfügten sie nicht über ausreichende liquide Mittel. Wie es allerdings heute den Anschein hat, waren sie dennoch nicht förderfähig, da unter Umsatzeinbußen nur solche aus wirtschaftlichem Zweckbetrieb galten und nicht die für die Finanzierung von Moscheegemeinden maßgeblichen Spenden, die von den Besuchern zu den Gebeten normalerweise regelmäßig erbracht werden. Aus dem Antragsformular (anbei das der Neuköllner Begegnungsstätte/ Dar-as-Salam-Moschee) ging dies nicht hervor. Auch in den Förderkriterien, in denen der Aspekt des Fall A (dass nicht ausreichend liquide Mittel vorhanden sein dürfen) sehr deutlich hervorgehoben war, fand sich kein Hinweis im Bezug darauf, dass regelmäßige Spendenerlöse ausgeschlossen sind.

Die „Behandlung“ war gleichwohl eine andere. Anstatt die Moscheegemeinden wie in Fall A im Dezember 2020 anzuschreiben und zu einer Überprüfung aufzufordern rückten in fünf Berliner Moscheegemeinden zwischen September und November  jeweils zwischen 50 und 150 Polizeibeamte zu einer Razzia ein. Gebetsteppiche wurden teilweise mit Stiefeln, teilweise sogar von Hunden betreten, angetroffene Vorstände und Geistliche einer Körperdurchsuchung unterzogen, Handys wurden eingezogen und Wohnungen von Vorständen und Imamen durchsucht.

Wäre ein solches Vorgehen auch bei einer christlichen oder jüdischen Gemeinde denkbar gewesen? Wäre ein solches Vorgehen auch bei einem von Bio-Deutschen betriebenen Friseursalon denkbar gewesen? Ich denke, die Frage kann sich jeder selbst beantworten.

Damit nicht genug, kommt im Fall der Dar-as-Salam-Moschee noch hinzu, dass sie eine Woche vor der Hausdurchsuchung von sich aus Investitionsbank und die zuständige Polizeidienststelle mit der Frage angeschrieben, ob die Corona-Soforthilfen evtl. zu Unrecht beantragt wurden. Statt darauf einzugehen hat man behördlicherseits darauf gesetzt, auf Kosten des Steuerzahlers einen brachialen Polizeieinsatz mit über 50 Einsatzkräften auf den Weg zu bringen. Wie kann das sein?

Der Gipfel ist allerdings die Rolle von Medien in diesem Spektakel:

Im Fall A (dem Friseur-Salon) ist die Redaktion des Tagesspiegels ganz offensichtlich ganz auf Seite derjenigen, die ganz offenkundig zu Unrecht einen Förderantrag gestellt haben. Mit Mitleid wird die schwierige Situation des Friseursalons dargestellt und wohlwollend auf deren Fundraising-Aktion hingewiesen:  https://m.tagesspiegel.de/berlin/unternehmerin-soll-14-000-euro-soforthilfe-zurueckzahlen-kreuzberger-friseursalon-startet-crowdfunding-aktion/26880350.html

Im Fall B (den Moscheegemeinden) sah das beim Tagesspiegel ganz anders aus. Kommen Redaktionen wie die von Tagesspiegel, BZ, BILD offenkundig mit keinem Gedanken auf die Idee, das völlig unverhältnismäßige staatliche Handeln zu hinterfragen? Ganz im Gegenteil, mit Formulierungen wie “und dort sollen nun also Corona-Soforthilfen in bisher unbekannter Höhe abgezockt worden sein“ wird wieder einmal das Bild von den Betroffenen gepflegt, das Medienvertreter wie auch Behörden wohl allzu gerne pflegen und kommunizieren wollen.

Der Islam gehört nicht zu Deutschland? Vermutlich spielt diese Einschätzung eine nicht unerhebliche Rolle bei der Ungleichbehandlung von Muslimen. In jedem Fall tragen Behörden und Medien mit solcherlei Ungleichbehandlung dazu bei, dass

a) in der Allgemeinbevölkerung das Negativ-Bild von Muslimen weiter verstärkt wird und
b) in der muslimischen Community das Vertrauen und der Glaube an eine Neutralität bei Behörden und Medien weiter in Mitleidenschaft gezogen wird.

Vielleicht kann dieser Text einmal zum Nachdenken anregen.

Berlin, den 02.03.2021