Grundsatzerklärung

Unsere Initiative vereint Menschen aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen, Medien, politischen Parteien, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Sie setzt sich dafür ein, dass Muslime nicht anders behandelt werden als andere. Unter der folgenden aufgeführten Erklärung haben wir uns im Herbst 2017 erstmalig zusammengefunden und das darin enthaltene Anliegen wollen wir zukünftig als Verein verfolgen.

Zu den Grundlagen unserer Gesellschaft gehört, dass niemand “wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt” wird (Art. 3 Grundgesetz). Beim Kontakt und im gemeinsamen Engagement mit Muslimen müssen wir aber immer wieder erleben, dass in den Medien und in politischen Reden und Handeln für Muslime Maßstäbe angelegt werden, die sich von dem Umgang mit anderen Religionsgemeinschaften und gesellschaftlichen Gruppen unterscheiden.

Selbstverständlich stehen Muslime und ihre Organisationen nicht außerhalb von Kritik: wenn Frauen, Andersgläubige oder Menschen unterschiedlicher sexueller Identität diskriminiert oder sogar angegriffen werden, ist Kritik berechtigt und angebracht. Allerdings sollte auch Kritik an Muslimen in einem fairem Verhältnis zum Anlass und Grund der Kritik stehen. Sie sollte also verhältnismäßig sein und nicht in pauschalen Verdächtigungen münden. Daber gilt es den Einzelfall im jeweiligen Kontext zu betrachten und zu verstehen ohne diesen für politische Zwecke und Stimmungsmache umzuformen und nutzbar zu machen.

Gerade im Bereich des Religiösen bedarf es besonderen Respekts und differenzierenden Verständnisses, um nicht unnötig und folgenreich zu verletzen. Ansonsten laufen wir als Gesellschaft Gefahr, die zweifelsfrei vorhandene Selbst-Abgrenzung in Teilen der muslimischen Bevölkerung durch eine undifferenzierte Ausgrenzung noch zu befördern, statt sie abzubauen. Muslimen, die innerhalb der islamischen Gemeinschaften sowie öffentlich für Dialog und Integration eintreten und dabei auch inner-islamische Kritik wagen, wird das Wirken zusätzlich erschwert.

Deshalb setzen wir uns für folgende vier Kriterien im Umgang mit Muslimen in unserer Gesellschaft ein:

1. Gleiches Recht für alle – nicht zweierlei Maß anlegen
Es sollte selbstverständlich sein, dass man an Muslime die gleichen Maßstäbe anlegt wie bei Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften– nicht mehr, aber auch nicht weniger. Bei Forderungen und Verhaltenserwartungen muss immer mitbedacht werden, ob dasselbe auch von Menschen anderer Herkunft und Kulturzugehörigkeit oder für Angehörige anderer Glaubensgemeinschaften verlangt werden kann und soll. Die Freiheit ist immer auch die des anderen.

2. Nicht nur über, sondern auch mit Muslimen sprechen
Wenn es um kritische Vorgänge oder Entwicklungen geht, ist es ein Gebot der Fairness, dass Politik, Medien und Verwaltung mit Verantwortlichen von Moscheevereinen direkt sprechen und ihnen Gelegenheit geben, ihre Lage und ihre Standpunkte darzustellen.

3. Sorgfältige und differenzierende Berichterstattung
Berichterstattung muss belegbar und überprüfbar sein, Vermutungen dürfen nicht als Feststellungen deklariert werden. Die jeweiligen Rahmenbedingungen sind in die Betrachtung und Bewertung einzubeziehen, besonders, wenn es um kritische Vorgänge und Entwicklungen geht. Bei der Interpretation religiöser Begriffe ist auf die Bedeutung im konkreten Zusammenhang zu achten, um nicht in falsche Verallgemeinerungen zu geraten.

4. Faire Berichterstattung – positive Entwicklungen würdigen
Wenn sich in muslimischen Gemeinschaften positive Entwicklungen zeigen; wenn die Werte unserer Gesellschaft praktiziert werden, zum Beispiel die Hinwendung zur Demokratie durch Aufrufe, an Wahlen teilzunehmen; wenn die Zusammenarbeit mit anderen Religionen durch gemeinsame Gebete und Veranstaltungen gesucht wird oder wenn Muslime sich öffentlich gegen Antisemitismus und Gewalt aus den eigenen Reihen aussprechen, verdient dies Würdigung und Unterstützung. Wenn Kritik gefruchtet hat, muss nachberichtet werden.